Aufgrund des zunehmenden (Fach-)Ärztemangels rückt die Telemedizin immer mehr in den Vordergrund. Sie überbrückt räumliche Entfernungen, bei denen die Anwesenheit des Patienten beim Arzt oder umgekehrt nicht realisierbar ist und ermöglicht den interdisziplinären Austausch zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtungen ohne persönliche Reisenotwendigkeit. Allerdings reicht zurzeit die notwendige Infrastruktur oft nicht aus.
Einsatzmöglichkeiten der Telemedizin
- Behandlung und Akutberatung von Patienten trotz räumlicher Entfernung, zum Beispiel durch Videotelefonie oder Telefon. Der Arzt befragt den Patienten genau nach seinen Symptomen und entscheidet aufgrund dieser Angaben, ob der Patient ggf. zu Hause bleiben kann oder ob ein Rettungstransport dringlich ist.
- Einholung einer Zweitmeinung. Es gibt Portalbetreiber, die – teilweise in Kooperation mit einigen Krankenkassen – kostenpflichtige ärztliche Zweitmeinungen anbieten. Bevor Sie diese in Auftrag geben, sollten Sie allerdings Ihre Krankenkasse fragen, ob sie die Kosten übernimmt.
- In Fachkonferenzen mit Videotechnik können sich verschiedene Fachärzte per Video zu bestimmten Krankheitsbildern austauschen. So könnte zum Beispiel bei einem Schlaganfallpatienten der spezialisierte Neurologe unter Zuhilfenahme von CT-Aufnahmen und einer Kamera dem Klinikarzt Informationen zum weiteren Vorgehen geben.
- Telemonitoring nennt man die Betreuung von Patienten durch mobile Überwachungsgeräte, die die Vitalwerte des Patienten direkt aus seiner Wohnung elektronisch an den Arzt schicken. So können drastische Veränderungen umgehend erkannt und behandelt werden.
Elektronische Gesundheitskarte
Grundlage für die Telemedizin ist die elektronische Gesundheitskarte. Auf dieser sind bisher nur Name, Versichertennummer und -status sowie ein Foto gespeichert. In Zukunft ist geplant, dass weitere – freiwillige – Angaben die Informationen ergänzen, zum Beispiel Allergien, Blutgruppe, Vorerkrankungen, Notfalldaten und Medikamentenplan.
Elektronischen Patientenakte
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können weitere Befunde gespeichert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen diese ab 2021 ihren Versicherten zur Verfügung stellen und sie darüber informieren. Die Patienten haben die Möglichkeit, die Nutzung abzulehnen, von ihrem PC oder Smartphone darauf zuzugreifen sowie Inhalte einzusehen, zu löschen, einzustellen und ihren Ärzten eine Zugriffsberechtigung zu geben.
Vor- & Nachtteile
Die Telemedizin bietet die Chance, die Folgen des Ärztemangels einzudämmen und bei großen Entfernungen die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten. Allerdings gibt es teils berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Daten – nicht nur vonseiten der Patienten, sondern auch von Experten.
Berechtigt sind auch Zweifel hinsichtlich falscher Diagnosen sowie psychiatrischer Diagnosen, die ggf. zu einer voreingenommenen Haltung (bei Ärzten) hinsichtlich des Zusammenhangs mit körperlichen Erkrankungen führen können.