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Der Weg zum Führerschein

Einen möglichst großen Grad an Mobilität zu erreichen, ist gerade Menschen mit Behinderung häufig besonders wichtig. Selbst Auto fahren zu können, ermöglicht vielen, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen und frei entscheiden zu können, was sie wann tun möchten. Wer neu mit einem Handicap konfrontiert wird, weiß häufig nicht, was es zu beachten gilt, wenn man sich erstmals wieder ans Steuer setzen möchte. Und wer mit einer Behinderung den Führerschein machen möchte, fragt sich, ob und inwiefern sich der Führerscheinerwerb mit Handicap zu dem uneingeschränkter Fahrschüler unterscheidet. Beide Varianten stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

Das Autofahren lernen

Wenn Sie den Führerschein neu erwerben möchten, ist es wichtig, dass Sie sich nicht gleich bei einer Fahrschule anmelden. Sie sollten zunächst verschiedene Optionen prüfen, vor allem, ob und unter welchen Bedingungen Ihnen ein Kostenträger den Führerschein bezahlt. Sobald Sie sich ohne vorherige Absprache bei einer Fahrschule angemeldet haben, entfällt die Möglichkeit einer Kostenübernahme auf jeden Fall.

IN 5 SCHRITTEN ZUM FÜHRERSCHEIN

1. FAHRSCHULE FINDEN

Prüfen Sie, ob es in Ihrer Nähe eine Fahrschule gibt, die auf die Ausbildung von Fahrern mit Handicap spezialisiert ist und klären Sie, ob Sie dort die Fahrausbildung mit Ihren individuellen Anforderungen absolvieren können. Melden Sie sich jedoch nicht an, sondern lassen Sie sich erst einen Kostenvoranschlag erstellen.

2. FÖRDERUNG BEANTRAGEN

Klären sie, bei welchem Kostenträger Sie eine Förderung bekommen können. Die Kostenübernahme für eventuell erforderliche Gutachten für den Führerscheinerwerb sollten Sie direkt formlos mitbeantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihres monatlichen Einkommens. Liegt dieses bei bis zu 40 Prozent der Bezugsgröße, werden die notwendigen Kosten für den Führerschein komplett übernommen.

3. DIE ANMELDUNG

Sobald Ihnen ihr Kostenträger die Kostenübernahme schriftlich bestätigt hat, können sie sich bei Ihrer Fahrschule anmelden und mit dieser den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle stellen. Darin geben Sie an, ob Ihre geistigen oder körperlichen Fähigkeiten in irgendeiner Weise eingeschränkt sind. In der Regel wird die Behörde sie daraufhin auffordern, ein medizinisches und technisches Gutachten beizubringen.

4. DIE GUTACHTEN

Das medizinische Gutachten

Dieses Gutachten sollte ein Facharzt, am besten ein Verkehrsmediziner, erstellen. Es muss in allgemein verständlicher Weise darüber informieren, welche Krankheit oder Behinderung vorliegt und inwieweit diese Ihre Fahrtüchtigkeit einschränkt. Ein Artest oder eine Bescheinigung reicht nicht aus. Falls Ihr Handicap neurologisch bedingt ist oder Spasmen verursacht (wie z. B. bei spastischen Lähmungen, Schädel-Hirn-Traumata, Schlaganfall, Spina Bifida und Multiple Sklerose), benötigen Sie meist noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten, für das Ihre Wahrnehmungs-, Orientierungs-, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit und getestet werden.

Das technische Gutachten

Das technische Gutachten erstellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger des TÜV oder der DEKRA. Darin wird festgelegt, welche Hilfsmittel und Umbauten Sie für das Fahren mindestens benötigen.

5. FAHRAUSBILDUNG UND PRÜFUNG

Ihre Fahrausbildung verläuft ansonsten wie bei allen Fahrschülern: um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie mindestens 14 Theoriestunden und 12 Sonderfahrten absolvieren. Wie viele zusätzliche Übungsstunden Sie benötigen, hängt von Ihrem Fahrtalent ab. Ihre Fahrerlaubnis erhalten Sie dann, sobald Sie die theoretische und praktische Prüfung bestanden haben. In Ihrem Führerschein sind die Auflagen aus dem technischen Gutachten in Kennziffern verschlüsselt eingetragen.

WIEDER FAHREN MIT HANDICAP – DIE ANPASSUNG DES FÜHRERSCHEINS

Wenn Sie vor dem Eintritt Ihrer Behinderung bereits einen Führerschein hatten, brauchen Sie keinen neuen machen. Sie sollten jedoch unbedingt Ihren Führerschein an Ihre Beeinträchtigungen anpassen lassen, da Ihnen sonst bei einem Unfall – egal ob selbst- oder fremdverschuldet – enorme versicherungsrechtliche Schwierigkeiten drohen. Denn die Beweislast ist dann immer umgekehrt, sodass Sie in jedem Fall Ihre Fahrtauglichkeit nachweisen können müssen. Ihr neues Handicap müssen Sie auch bei der Fahrerlaubnisbehörde melden. Wenn diese davon ausgeht, dass Sie zur Teilnahme am Straßenverkehr Hilfsmittel brauchen, wird Sie ein Gutachten von Ihnen fordern.

Zur Anpassung des Führerscheins benötigt das zuständige Straßenverkehrsamt ein technisches Gutachten, um die benötigten Hilfsmittel anhand von Schlüsselzahlen im Führerschein zu vermerken. Das technische Gutachten erstellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger des TÜV oder der DEKRA. Darin wird festgelegt, welche Hilfsmittel und Umbauten Sie für das Führen eines Kraftfahrzeugs mindestens benötigen. Hierfür kann auch eine Fahrprobe oder eine Ihrer Restkräfte nötig sein. Ihr Auto können Sie anschließend bei einem erfahrenen, zertifizierten Betrieb diesen Vorgaben entsprechend umbauen lassen. Der Umrüster sollte dabei mit dem TÜV zusammenarbeiten, um unnötige Kosten und böse Überraschungen bei der Abnahme der Anpassungen zu vermeiden.

Gehen Sie anschließend zur Fahrerlaubnisstelle (TÜV) und lassen Sie dort die Fahranpassungen in den Führerschein eintragen. Lassen Sie sich außerdem Ihre Fahreignung in dem umgebauten Fahrzeug bestätigen, indem Sie eine kurze Prüfungsfahrt machen (Fahrprobe).


INFO

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreibt ein umfangreiches Onlineportal, das über den Führerschien mit Handicap, Förderungen und Autoumrüstungen informiert. Hier finden Sie auch ein Verzeichnis aller geeigneten Fahrschulen: www.autoanpassung.de

Fahrschulen für Menschen mit Behinderung betreibt ebenfalls der Autoumrüster Paravan und bietet zudem einen großen Testparcour: www.paravan.de/produktloesungen/behindertenfahrschule/


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