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Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung

Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es seit Ende 2016. Sie wurde eingerichtet, damit Menschen mit Behinderungen bei Konflikten mit öffentlichen Stellen des Bundes eine einfach zugängliche und kostenfreie Möglichkeit der Konfliktbeilegung haben.

Barrierefreiheit von Behörden

Wenn eine Bundesbehörde nicht barrierefrei ist, – sei es vor Ort, in ihren Formularen und Vordrucken, im Internet oder im Hinblick auf Sprache – können Menschen mit Behinderungen einen Antrag auf Schlichtung stellen. Im Schlichtungsverfahren ist es dann Aufgabe der unabhängigen Schlichterinnen, für alle Beteiligten eine rasche und einvernehmliche Lösung des Problems zu finden.

Öffentliche Stellen des Bundes finden sich in vielen Bereichen der Bundesverwaltung. Hierzu gehören zum Beispiel die Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden, das Kraftfahrt-Bundesamt oder das Eisenbahn-Bundesamt, aber auch bundesweit zuständige Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Berufsgenossenschaften, die Bundesagentur für Arbeit und überregional tätige Krankenkassen.

Gleichstellung behinderter Menschen

Das Recht auf Gleichstellung behinderter Menschen schließt dabei auch die Berücksichtigung angemessener Vorkehrungen ein. Hiermit werden im Einzelfall Benachteiligungen wegen einer Behinderung vermieden, soweit diese Maßnahmen die Behörde nicht übermäßig belasten. So kann zum Beispiel geboten sein, dass bei nicht schwellenfrei zugänglichen Gebäuden eine mobile Rampe zum Einsatz kommt, dass bei Fachveranstaltungen eine Gebärden- und Schriftdolmetschung zur Verfügung gestellt wird oder dass Inhalte einer nicht barrierefreien Website auf anderem Wege zur Verfügung gestellt werden.

Gute Lösung durch Schlichtung

In vielen Fällen kann im Schlichtungsverfahren eine für alle Beteiligten gute und pragmatische Lösung gefunden werden. Falls dies nicht gelingt, steht weiterhin der ansonsten mögliche Rechtsweg offen. Das Schlichtungsverfahren unterbricht die laufenden Fristen. Und selbst während laufender Gerichtsverfahren ist es noch zulässig.

Informationen & Kontakt

Die Antragstellung ist unkompliziert: Entweder online auf der Webseite www.schlichtungsstelle-bgg.de, aber auch per E-Mail oder Brief, zur Niederschrift vor Ort in Berlin oder mit einem Antrag in Deutscher Gebärdensprache per SQAT-Verfahren.

Falls sich herausstellt, dass ein Schlichtungsverfahren nicht möglich ist, weil beispielsweise eine Landesbehörde oder eine kommunale Einrichtung beteiligt ist, hilft das Team der Schlichtungsstelle gerne bei der Suche nach einer zuständigen Stelle, die weiterhelfen kann.

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