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Behindertenparkplatz in Trento

Zona traffico limitato (ZTL) – eine teure Angelegenheit für unsere Redakteurin Heike

Italien ist für viele ein Sehnsuchtsland und oft schnell mal mit dem Auto über die Alpen erreichbar.

Dolce Vita, Kultur und Strand … Kaum über den Brenner oder einen der vielen anderen Pässe gefahren, begegnet uns ein anderes Lebensgefühl.

Eine alte, italienische Haus-Fassade in der Altstadt in Trento

Meine Familie und ich sind öfter dort, im Vorfeld planen wir unsere Routen und berechnen die Mautgebühren. Man kennt die Staus an den Mautstellen und weiß auch, wie man sie ggf. umfahren oder vermeiden kann. Dass Strafzettel in Italien nicht preiswert sind und gerne an Tourist:innen verteilt werden, ist auch hinlänglich bekannt.

Doch manchmal ist man sich gar keiner Schuld bewusst. So ist es mir im letzten Jahr in Trento passiert:

Auf der Suche nach einem Behindertenparkplatz fuhr ich in eine verkehrsberuhigte Zone. Die Schilder am Beginn der Straße zeigten auch an, dass die Einfahrt für Rollstuhlfahrende zu den Behindertenparkplätzen erlaubt ist. Aber so einfach ist es dann offensichtlich doch nicht mit dem EU-Parkausweis.

Strafzettel für ZTL

Ich habe jetzt knapp ein Jahr darauf einen Strafzettel wegen unerlaubter Einfahrt in eine ZTL erhalten, und der ist mit 170 Euro nicht gering. Einmal 85 Euro für rein, und einmal 85 Euro für raus. Viele dieser ZTL befinden sich in den historischen Zentren der Städte und sind mittlerweile videoüberwacht. Ein Computer gleicht dann die Fahrzeugkennzeichen der Videos mit den Kennzeichen ab, die eine Ausnahmegenehmigung besitzen. Wie? Ausnahmegenehmigung? Aber Rollstuhlfahrende dürfen doch hineinfahren? Ich weiß es jetzt besser!

EU-Parkausweis berechtigt nicht zur Einfahrt

Auch Menschen mit Behinderungen, die einen EU-Parkausweis besitzen, dürfen nicht ohne Genehmigung in diese verkehrsberuhigten Zonen einfahren. Daher sollte man sich schon einige Zeit vor dem Urlaub damit beschäftigen, ob es in den ausgewählten Städten solche Verkehrsbeschränkungen gibt.

Ein Schild, auf dem Disabled Parking steht, mit einem Zeichen für Rollstuhlfahrer versehen

Vorher Ausnahmegenehmigung beantragen

Ist dies der Fall, kann man vorher eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlichen Stadtverwaltung oder der polizia locale beantragen. Dazu sollte man seinen Personalausweis, den EU-Parkausweis und den Fahrzeugschein einscannen und ein Anschreiben (in Italienisch) verfassen, aus dem hervorgeht, wann und warum man gerne die ZTL befahren möchte. Dies sendet man dann formlos per E-Mail an die gewünschte comune.

Viele größere Städte haben auch spezielle Formulare (zum Beispiel Trento), die meistens auf der kommunalen Website „versteckt“ sind. Da diese leider immer auf Italienisch verfasst sind, kommt dann noch einmal der Online-Übersetzer ins Spiel. Übernachtet man in einem Hotel, einer Pension oder Ferienwohnung, die sich in einer ZTL befindet, sollte man das bereits bei der Buchung klären. Auf jeden Fall sollte man es rechtzeitig beantragen, damit man im Urlaub sorglos in die ZTL einfahren kann.

Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt und hoffe, dass mein Strafzettel zurückgenommen wird.

Für die Zukunft weiß ich jetzt Bescheid …

Hilfreiche Informationen gibt es auch unter: www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/italien-ztl/

 

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