Deutschland bietet Senioren von kostenloser medizinischer Vorsorge bis zum Rentnerausweis einiges. Jedoch auch 130 Regentage im Jahr und eine wenig anheimelnde Durchschnittstemperatur von circa 10 Grad Celsius.
Altersrente im Ausland beziehen
Seit dem 1. Oktober 2013 wird die Altersrente ungekürzt auch im Ausland ausgezahlt, egal in welches Land der Wohnsitz verlegt wird. Da zieht es dann doch so manchen in wärmere Gefilde, zumal auch die Pflegekräfte in vielen Ländern besser ausgebildet und bezahlbarer sind. Im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen haben beispielsweise Krankenpflegekräfte in Spanien ein Hochschulstudium absolviert und dem Auswanderer wird von der privaten 24-Stunden-Betreuung bis zu stationären Einrichtungen deutscher Betreiber eine Fülle an Services geboten. Beliebt bei Pflegebedürftigen sind daher Spanien und seine Inselgruppen, aber auch Länder außerhalb der EU wie Thailand oder die Philippinen.
Günstiger Lebensabend
Doch unter Palmen landen nicht alle, die der Pflege wegen ins Ausland ziehen. Immer häufiger verbringen Rentner ihren Lebensabend im Osten oder Südosten Europas, weil das Leben dort nur halb so teuer ist. Dank der EU ist es einfacher geworden, seinen Alterswohnsitz dorthin zu verlegen, weshalb nach Ungarn und Polen heute mehr als doppelt so viel Renten an Deutsche ausbezahlt werden wie noch vor zehn Jahren. Denn schon jetzt ist in Deutschland etwa jeder fünfte Rentner von Altersarmut betroffen und ein Blick auf die demografische Entwicklung zeigt, dass es in Zukunft noch mehr sein werden.
Leistungsansprüche Pflegeversicherung
Die Leistungsansprüche der Auswanderer gegenüber der deutschen Pflegeversicherung können dabei bestehen bleiben, sodass die Kosten auch im Ausland übernommen werden. Dies hängt jedoch davon ab, in welchem Land und wie lange sich der Pflegebedürftige dort befindet.
Bei einem kurzfristigen Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen können die Pflegeleistungen auch im Ausland bezogen werden und zwar sowohl die Pflegesachleistungen als auch das Pflegegeld. Voraussetzung ist, dass der der Pflegebedürftige seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Wochen pro Jahr ruht jedoch der Anspruch auf Pflegeleistungen, sodass die Bezüge über diesen Zeitraum hinaus nicht in Anspruch genommen werden können.
Bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt mit Pflege wird beim Bezug der Leistungen danach unterschieden, ob es sich um ein Land innerhalb oder außerhalb der EU handelt.
Dauerhafter Auslandsaufenthalt mit Pflege
innerhalb & außerhalb der EU
Wer als Versicherter einer deutschen Krankenversicherung seinen Wohnsitz in das europäische Ausland (EU, EWR und Schweiz) verlagern und sich dort pflegen lassen möchten, erhält weiterhin Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jedoch wird dann nur das Pflegegeld gewährt, nicht aber die Pflegesachleistungen. Der Pflegebedürftige erhält jedoch Sachleistungen wie sie im Aufenthaltsland üblich sind.
Wer dauerhaft außerhalb der EU-Länder lebt, erhält jedoch keine Leistungen der Pflegeversicherung und es besteht auch keinerlei Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen oder Sozialhilfe. Die Bezüge werden dann eingestellt.
Wissenswertes finden Sie auch auf dem Informationsportal „Deutsche im Ausland“:
www.deutsche-im-ausland.org