Barrierefreie Bäder sind bestens bekannt. Doch natürlich reichen diese wichtigen Konzepte nicht aus, um Senioren:innen oder durch eine Behinderung eingeschränkten Menschen ein Optimum an Komfort, Sicherheit und Lebensqualität im Alltag zu schenken. Auch barrierefreie Küchen haben große Bedeutung und wollen gut geplant sein. Dieser Beitrag beschreibt, welche Elemente dabei unverzichtbar sind und was Sie bei der Planung solcher Küchen beachten sollten.
Den Bewegungsradius sichern
Barrierefreiheit beginnt bereits mit dem Zutritt. Die Küchentür, die das Einfahren mit einem Rollstuhl in die Küche ermöglicht, muss mindestens 90 cm breit sein. Und auch innerhalb des Raums muss Bewegungsfreiheit herrschen. Ideal ist es, wenn die Küche eine Fläche hat, die für Rollstühle einen etwa eineinhalb Meter umfassenden Wendekreis bietet. So vermeiden Sie das Rückwärtsfahren aus engen Küchenzeilen.
Erreichbarkeit umsetzen
Das A und O einer gut geplanten barrierefreien Küche ist es, dass Lebensmittel, Küchengeräte, Spülmittel & Co. leicht erreichbar sind. Hohe Hängeschränke sollten also durch niedrige Schränke oder vertikal bewegbare Schienensysteme ersetzt werden. Schubladen oder nach außen schwingende Türen sind ebenfalls zu vermeiden. Falttüren oder Schiebetüren, aber auch Drehelemente sind die deutlich bessere Wahl. Idealerweise hat die Arbeitsfläche zusätzlich ausschwenkbare Tische, die höhentechnisch ein leichtes und ergonomisch einwandfreies Arbeiten erlauben.
Geräte und Installationen barrierefrei gestalten
Ob Herd, Spüle oder Lichtschalter – alles muss für Rollstuhlfahrende leicht und sicher erreichbar sein. Auch dafür sind spezielle Unterstützungen einsetzbar. Typische Beispiele sind der Brauseschlauch, der das Abspülen erleichtert, die herabgesetzten Schalter oder die per Fernbedienung steuerbare Funktionalität der Dunstabzugshaube des Herds. Sollen Küchen auch für Menschen mit Sehbehinderung nutzbar sein, sind entsprechende Kennzeichnungen, wie etwa am Herdschalter, selbstverständlich unverzichtbare Voraussetzungen.
Barrierefreie Küchen sollten kein pauschaler Standard, sondern ganz präzise nach Maß konzipiert sein. Wertvolle Unterstützung bieten Empfehlungen von Therapierenden und Verbänden, aber natürlich auch spezialisierte Küchenplaner, die diese Empfehlungen umsetzen.
Extratipp: Erkundigen Sie sich, ob Ihr barrierefreies Küchenprojekt finanziell gefördert werden kann!
Förderungen & Zuschüsse
Es ist dabei wichtig, zu beachten, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt werden muss, unabhängig von der gewählten Finanzierungsoption.
Hier sind einige Optionen für potenzielle Kostenträger:
Pflegekassen
Die Pflegekassen können bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds mit bis zu 4000 Euro fördern. Voraussetzung dafür ist der Pflegegrad 1. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Kommunale und landesweite Förderungen
Die Angebote variieren je nach Region. Es ist empfehlenswert, direkt bei Ihrem Landkreis, Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde nachzufragen. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
www.foerderdatenbank.de (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
www.baufoerderer.de (Bundesverband der Verbraucherzentralen)
KfW-Bank
Die KfW-Bank bietet Investitionszuschüsse (Nr. 455) für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnungen an. Pro Wohnung können Zuschüsse von bis zu 6250 Euro beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem KfW-Zuschussportal. Mit dem Förderkredit Nr. 159 wird das altersgerechte Umbauen zumindest mit günstigen Zinsen für ein Darlehen gefördert.
Finanzamt
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu lässt man sich am besten bei einer Steuerkanzlei beraten.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind zuständig für Arbeitsunfälle, einschließlich des direkten Arbeitswegs. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Versorgungsämter/Fürsorgestellen
Gemäß dem Bundesversorgungsgesetz haben beispielsweise Soldaten:innen und Opfer von Gewaltverbrechen Ansprüche. Informationen erhalten Sie beim zuständigen Amt in Ihrem Rathaus.
Sozialamt
Das Sozialamt gewährt Leistungen nachrangig. Das bedeutet, dass zunächst alle anderen Kostenträger in Anspruch genommen werden müssen. Die Leistungen sind abhängig vom Vermögen und Einkommen.