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Was macht der Integrationsfachdienst?

Beratung und Begleitung für Menschen mit Behinderung sowie für Betriebe

Integrationsfachdienste (IFD) sind neutrale Fachberatungsstellen vor Ort, die bei allen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und zu deren Gleichstellung zur Verfügung stehen. Es gibt sie bundesweit – in der regionalen Zuständigkeit den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Die Beratung und Begleitung ist für Ratsuchende und Betriebe kostenlos, unterliegt dem Sozialdatenschutz und steht so lange wie nötig zur Verfügung.

Expert:innen beraten bei Einschränkungen im Arbeitsbereich

Die dort beschäftigten Fachberatenden wissen, wie sich behinderungsspezifische Einschränkungen in Arbeitsbereichen auswirken und wie sich diese kompensieren oder durch Hilfsmaßnahmen minimieren lassen. Ihre Arbeit zeichnet sich durch Offenheit für die besondere Situation des:der einzelnen Ratsuchenden sowie durch Kenntnisse über die Bedarfe regionaler Arbeitsmärkte und der dort ansässigen Betriebe aus.

Zusammenarbeit unter anderem mit Kliniken und Reha-Einrichtungen

Darüber hinaus arbeiten die IFD gut vernetzt mit Behörden, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Schulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und anderen Stellen zusammen. Von der Abklärung beruflicher Perspektiven bzw. betrieblicher Erfordernisse bis hin zu der eigentlichen Integration in den Betrieb oder der Sicherung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgt eine durchgehende professionelle Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte.

Ein Jugendlicher mit Downsyndrom sitzt auf einem Bett. Er lächelt. Er trägt ein weißes Hemd und zieht sich seinen lila farbenen Schlips zurecht.

Beratung auch für Schüler:innen beim Übergang ins Berufsleben

Sie sind Ansprechpartner:in für Arbeitnehmende, Schüler:innen beim Übergang in das Berufsleben, Beschäftigte in einer WfbM, Arbeitgebende, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte.

Klären, Qualifizieren, Vermitteln und Sichern

IFD handeln im Auftrag der Integrationsämter und Rehabilitationstragenden, wie zum Beispiel der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und der Unfallkassen.

Klären und Orientieren, Qualifizieren, Vermitteln und Sichern – so könnten die Aufgaben der IFD beschrieben werden. Dabei geht es um die Sicherung von Arbeitsverhältnissen, wenn diese durch eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung gefährdet sind. Die IFD leisten Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung nach langer Krankheit, bei der Vermittlung in neue Arbeitsverhältnisse, bei der Entwicklung alternativer beruflicher Perspektiven, bei der Schaffung neuer Zugänge zu Ausbildung und Beruf als Alternative zu einer WfbM oder einfach nur als Ansprechpartner:in zur Entlastung in beruflichen Krisensituationen.

Kontaktdaten zu den bundesweit tätigen IFD findet man auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen unter:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Interview mit Hans Bernhard Schober
(Integrationsfachdienst Schleswig-Flensburg gGmbH)

Portraitfoto von Hans Bernhard Schober.Lieber Herr Schober,
Sie arbeiten für den Integrationsfachdienst in Schleswig-Holstein, genauer gesagt im Kreis Schleswig-Flensburg. Haben sich die Anfragen bzw. Anliegen der Ratsuchenden mit Behinderung über die Jahre geändert oder gehen diese stets in die gleiche Richtung? Wenn ja, in welche?

Uns erreichen in erster Linie Anfragen von Ratsuchenden, die akute Probleme am Arbeitsplatz haben. Die Menschen erleben häufig Druck am Arbeitsplatz, dem sie insbesondere behinderungsbedingt nicht standhalten können. Psychische Belastungsmomente spielen dabei eine große Rolle, wie beispielsweise drohender Burn-out, drohende psychische Erkrankung und zumindest subjektiv erlebtes Mobbing am Arbeitsplatz. Darüber hinaus ist aber auch eine zunehmende Arbeitsbelastung durch Personalmangel im Betrieb oder andere Umstände in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten von Bedeutung.

Es gibt aber auch Anfragen, bei denen Ratsuchende um Unterstützung bei der Klärung der Möglichkeit einer leidensgerechten Umgestaltung ihres Arbeitsplatzes bitten. Hier sind wir gerne behilflich bei der Koordination der Beschaffung von technischen Hilfsmitteln und der Klärung von Zuständigkeiten in der Finanzierung und deren Förderung.

Auch unterstützen wir gerne arbeitslose Menschen mit Behinderung bei der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis, wobei wir für diese Dienstleistung immer prüfen müssen, ob es einen passenden Reha-Träger gibt, der zum Beispiel die Kosten für ein Integrations-Coaching übernimmt.

Immer wieder wenden sich auch Menschen an uns, die nach langer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit um Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben bitten. Auch hier sind wir gerne begleitend behilflich.

Sie beraten auch Unternehmen. Gibt es hier oft Vorurteile, die Sie erst einmal aufklären müssen?

Das vorherrschende Vorurteil ist weiterhin, dass einem bzw. einer Mitarbeitenden mit vorliegender Schwerbehinderung nicht mehr gekündigt werden kann. Das stimmt so nicht. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung gilt auch für Schwerbehinderte kein besonderer Kündigungsschutz. Nach diesen sechs Monaten ist eine Kündigung möglich, jedoch muss vorher eine Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden. Das ist natürlich eine Hürde, durch die sich manche Unternehmen in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt sehen. In mehr als 80 % der Fälle, wird der Kündigung jedoch zugestimmt. Und in den verbleibenden Fällen gelingt es bei vielen, das Beschäftigungsverhältnis für beide Seiten gewinnbringend zu erhalten.

Was sind die häufigsten Herausforderungen, mit denen Sie zu tun haben?

Häufig ist es die größte Herausforderung, sich im Dschungel des Reha-Rechts zu bewegen. Noch immer kommt es vor, dass Anliegen von Ratsuchenden zwischen den Reha-Trägern ‚verschoben‘ werden. Es ist in der Tat nicht immer einfach, die Zuständigkeiten eindeutig zu klären. Dann kommen auch wir an unsere Grenzen und müssen manchmal an die entsprechenden Fachjurist:innen verweisen.

Auch der zunehmende Personalmangel in den Behörden und bei den Reha-Trägern ist eine Herausforderung. Kontakte zu den Fallmanager:innen sind oftmals nicht ‚niederschwellig‘ und nur über Hotlines oder mittels Terminierung über Online-Portale möglich, was unsere Ratsuchenden manchmal ziemlich überfordert.

Haben Sie eine (allgemeine) Botschaft für Ratsuchende sowie die Betriebe? 

Meine Botschaft an die Betriebe ist: Die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung muss kein Wagnis sein und kann in Zeiten akuten Fachkräftemangels durchaus auch eine Ressource darstellen. Die Integrationsfachdienste stehen dabei gerne begleitend und beratend zur Seite.

Ratsuchenden empfehle ich, sich bei aufkommenden Problemen frühzeitig die Unterstützung des Integrationsfachdienstes zu holen. Je früher Probleme am Arbeitsplatz erkannt werden, umso einfacher ist es, ein Beschäftigungsverhältnis zu sichern.

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