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Das Persönliche Budget

Selbstbestimmt, aber auch selbst organisiert

Bereits seit dem Jahr 2008 besteht der Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget, und er bedeutete einen großen Schritt in Richtung Selbstbestimmung. Denn seitdem haben Menschen mit Behinderung die Wahl: Möchten sie ihre Unterstützungsleistungen lieber wie bislang als Sachleistung beziehen oder dafür einen Geldbetrag erhalten? Wird letztere Variante des Persönlichen Budgets gewählt, können die Anspruchsberechtigten selbst bestimmen, wer diese Hilfe leisten soll – sie müssen die Unterstützungsleistung jedoch auch selbst organisieren. Wofür das Persönliche Budget eingesetzt wird und welche Verpflichtungen damit einhergehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Rechtliche Grundlagen und Höhe des Budgets

Die entscheidende Rechtsgrundlage für das Persönliche Budget findet sich im neunten Sozialgesetzbuch. Gemäß § 29 Abs. 1 SGB IX besteht ein ausdrücklicher Rechtsanspruch auf dieses Budget. Die benötigten Hilfen werden mittels des Budgets von den Anspruchsberechtigten selbst eingekauft, und sie bestimmen auch, wann, wie und von wem sie Teilhabeleistungen beziehen.

Gewöhnlich wird das Persönliche Budget zu Monatsbeginn als Geldleistung ausbezahlt oder in Ausnahmefällen als Gutschein ausgegeben. Aus dem jeweils ermittelten Bedarf ergibt sich die Höhe des Budgets, es soll die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen jedoch nicht überschreiten. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen liegt zwischen 200 Euro und 800 Euro im Monat. Da das Persönliche Budget Leistungen ersetzt, die nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei sind, fallen hierfür keine Steuern an.

Leistungen zur Teilhabe finanzieren

Das Persönliche Budget kann von jedem Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen beantragt werden. Zudem können Eltern für ihre Kinder mit Behinderung einen Antrag stellen, beispielsweise für die Einzelfallhilfe, die Sozialassistenz oder die Ferienbetreuung durch das Jugendamt.

Mit dem Budget sollen Leistungen der Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege beglichen werden, die Menschen mit Behinderung benötigen können, wie zum Beispiel:

  • Assistenz bei der Berufstätigkeit,
  • ambulante Hilfen im häuslichen Umfeld, beispielsweise bei der Pflege,
  • Unterstützungsleistungen zur Teilhabe an kulturellen und gemeinschaftlichen Aktivitäten, wie Kino- und Museumsbesuchen,
  • Mobilitätsleistungen (zum Beispiel Fahrdienste, Bahntickets).

Häufig wird das Persönliche Budget von mehreren Leistungsträgern, wie der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe oder der Bundesagentur für Arbeit, gemeinsam erbracht. In dem Fall handelt es sich um eine sogenannte Komplexleistung oder ein trägerübergreifendes Persönliches Budget. Es genügt, nur einen Antrag bei einer der involvierten Einrichtungen, wie beispielsweise bei der Kranken- oder Pflegekasse, zu stellen. Die beteiligten Kostenträger stimmen sich dann untereinander ab.

Eine Hand wischt mit einem Lappen eine Scheibe ab, in der anderen Hand wird eine Sprühflasche gehalten.

Als Arbeitgeber Unterstützungsleistungen selbst auswählen und einkaufen

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung die Leistungen, die ihnen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, selbstständig einkaufen. Diese Unterstützungsleistungen können auch von Personen aus ihrem Umfeld übernommen werden, wie Familienangehörigen, Freunden:innen oder Bekannten. Dies gilt allerdings nicht für Fachleistungen, die stets von hierfür ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden müssen.

In jedem Fall entsteht ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis, sobald für benötigte Leistungen Personen gegen Entgelt beschäftigt werden. Formal werden Menschen mit Behinderung somit zu Arbeitgebenden, was ebenfalls Pflichten mit sich bringt. Es liegt auch in ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass sich ihre versicherungspflichtigen Assistenzkräfte sowohl beim Finanzamt als auch bei der Krankenkasse ordnungsgemäß anmelden. Dies gilt ebenfalls für Beschäftigungsverhältnisse auf 520-Euro-Basis, die bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft angezeigt werden müssen.

Das Persönliche Budget ermöglicht somit mehr Autonomie bei der Wahl und Gestaltung der Unterstützungsleistungen zur Teilhabe. Jedoch sollten auch die organisatorischen Verpflichtungen vor der Antragstellung bedacht werden.

Viele weitere Fragen rund um das Persönliche Budget beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website.

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