StartGesundheitDas Wunsch- und Wahlrecht für eine Reha-Klinik

Das Wunsch- und Wahlrecht für eine Reha-Klinik

Wer eine medizinische Rehabilitation beantragt, hat seit dem Jahr 2015 das Recht, sich seine Reha-Klinik selbst auszusuchen. Unabhängig davon, ob die vorgesehene Reha stationär oder ambulant erfolgt. Für den gesundheitlichen Erfolg einer Reha sind die individuellen Bedürfnisse wichtig. Hierzu zählen unter anderem auch die Berücksichtigung des Zeitraums, die bestehende Lebenssituation, Familie, Alter und Geschlecht. Laut Sozialgesetzbuch (SGB IX § 8) ist man nicht gezwungen, sich an den Vorschlag des Kostenträgers oder die zur Verfügung gestellte Klinikliste zu halten. Möchte man seine Reha in einer anderen Einrichtung abhalten, so muss sich die Wunschklinik besonders gut für die eigene Erkrankung eignen. Trotz des Wirtschaftlichkeitsgebots (SGB V § 12) ist die medizinische Eignung der Klinik von höherer Bedeutung. Seit Juli 2023 sind neue Regelungen in Kraft getreten, wodurch das Wunsch- und Wahlrecht der betroffenen Person weiter gestärkt wird.

Abgelehnt? Widerspruch!

Es kann vorkommen, dass Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nicht entsprochen und Ihre Reha-Wunschklinik abgelehnt wurde. In diesem Fall sollten Sie definitiv einen Widerspruch binnen vier Wochen einlegen. Im zweiten Anlauf werden Anträge meist doch noch bewilligt. In Ihrem schriftlichen Widerspruch sollten Sie noch mal die Gründe für die Wahl Ihrer Wunschklinik erläutern. Empfehlenswert ist es, Ihre:n Arzt:in des Vertrauens um Unterstützung bei der Formulierung zu bitten.

Hinweis: Bereits beim Einreichen des Reha-Antrags können Sie Ihre Wunschklinik angeben. Der Antrag wurde schon gestellt oder gar bewilligt? Sie haben dennoch die Möglichkeit, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen!

In einer Praxis. Eine Person tätigt eine Übung. Dabei hebt die Person ihr rechtes Bein. In dem Raum befinden sich mehrere verschiedene Sportgeräte.

Medizinische Gründe bei der Wahl der Reha-Einrichtung

Ihre präferierte Reha-Klinik sollte für Ihr Krankheitsbild geeignet sein. Das heißt zum Beispiel:

  • Die Reha-Einrichtung sollte im Hinblick auf Ihr Krankheitsbild auf Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten spezialisiert sein.
  • Ihr Krankheitsbild ist ggf. von Nebendiagnosen betroffen, diese sollte die Einrichtung ebenfalls abdecken.
  • Für den Behandlungserfolg sind der Standort und/oder die Umgebung (Luftkurort, Meeresklima) von Vorteil.
  • Persönliche Gründe, beispielsweise der räumliche und damit psychische Abstand von der gewohnten Umgebung, können für den Behandlungserfolg entscheidend sein.
  • In der Wunschklinik ist eine Begleitperson zugelassen.
  • Die Umgebung der favorisierten Reha-Einrichtung entspricht Ihrer Kultur oder Familiensituation.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/wunsch-und-wahlrecht/wunsch-und-wahlrecht-node.html

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