StartGesundheitBerufliche Rehabilitation mit Long COVID

Berufliche Rehabilitation mit Long COVID

Long COVID – das hört man doch noch relativ oft. Viele Menschen scheinen davon betroffen zu sein. Von Long COVID spricht man, wenn die Beschwerden länger als vier Wochen nach der Infektion vorhanden sind, sich verschlechtern oder sogar neu auftreten. Diese Beschwerden müssen mit der Infektion in Verbindung gebracht werden können, andere Ursachen darf es dafür laut Definition des RKI nicht geben.

Viele Betroffene berichten unter anderem von einer starken Erschöpfung, die die Bewältigung des Alltags, aber auch die des Arbeitstags sehr herausfordernd werden lässt.
Seit einiger Zeit gibt es nur ein Angebot für die berufliche Rehabilitation mit Long COVID.

Noch eine kleine Anmerkung:
Die Bezeichnungen Long COVID und Post COVID werden häufig synonym genutzt. Im üblichen
Sprachgebrauch wird häufig von Long COVID gesprochen, wenn Langzeitfolgen nach einer
COVID-19-Erkrankung bestehen. In Fachkreisen nutzt man mittlerweile mehrheitlich die
Bezeichnung Post COVID, bei Folgen, die auch mehr als zwölf Wochen nach der Infektion
fortbestehen. Wir verwenden in diesem Beitrag Long COVID stellvertretend.

Im Interview: Tobias Bachhausen

Ein Portraitfoto. Im Vordergrund ein Mann, er trägt einen grauen Pullover und eine schwarze Brille. Im Hintergrund ein Unternehmensschild.Tobias Bachhausen arbeitet für die INN-tegrativ gGmbH. Zusammen mit der fachlichen Projektleitung Bianca Marchewka kommuniziert und treibt er die Markteinführung  voran.

Herr Bachhausen, benötige ich grundsätzlich eine Diagnose (Long COVID) und eine ärztliche Bescheinigung, um an der von Ihnen angebotenen beruflichen Rehabilitation teilnehmen zu können?

Tobias Bachhausen: Eine ärztliche Bescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus. Eine berufliche Rehabilitation, die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, über die unser Angebot gefördert wird, ist ein Gesetzesanspruch aus dem SGB IX und muss beantragt werden. Das kann man grob mit dem Antrag auf eine medizinische Rehabilitation vergleichen.

Der:die behandelnde Arzt:in oder Hausarzt:in ist aber eine gute erste Anlaufstelle und kennt sich mit dem Ablauf der Antragstellung meist gut aus. Macht man den:die Mediziner:in dann auch noch auf unser spezialisiertes Angebot aufmerksam, kann diese:r auch eine gute Einschätzung treffen und beraten.

Weitere Infos zur Antragstellung finden Sie hier: https://inn-tegrativ.de/termine-infotage/infotage

Woher weiß ich, ob ich mit Long COVID in die berufliche Reha einsteigen kann oder ob es noch zu früh ist?

Tobias Bachhausen: Wenn die Arbeitsfähigkeit und das Privatleben seit Monaten aufgrund von Long COVID beeinträchtigt sind, können Betroffene diese Frage im Regelfall gar nicht selbst beantworten. Die Beurteilung der grundsätzlich absehbaren Leistungsfähigkeit für eine berufliche Wiedereinstiegsperspektive erfolgt durch Ärzte:innen und Reha-Kliniken. Sie können in ihren Berichten zum Beispiel unser spezialisiertes Angebot der beruflichen Reha als aussichtsreiche Möglichkeit für den beruflichen Wiedereinstig nach bzw. mit Long COVID empfehlen.

Gibt es ein einheitliches Modell für den Wiedereinstieg, oder wird der Vorgang individuell erarbeitet?

Tobias Bachhausen: Übergeordnet betrachtet kann man sagen, dass es einheitliche Modelle gibt, beispielsweise eine unterstützte Wiedereingliederung in den früheren Arbeitsplatz, eine Umbesetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, eine neue Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber – bis hin zu einer Umschulung, das heißt dem Erlernen eines komplett neuen Berufs.

Innerhalb dieser Modelle, die wir punktuell für die Besonderheiten bei Long COVID angepasst haben, planen wir aber jede berufliche Rückkehrperspektive sehr individuell. Die Ausgangssituationen bei unter Long COVID leidenden Rehabilitierenden sind vielschichtig. Das fängt an mit zu berücksichtigenden Einflussfaktoren, die als Hindernisse bei der Wiedereingliederung in die Arbeitswelt auftreten können, bis hin zu unterschiedlichen und schwankenden Leistungsfähigkeiten, die beachtet werden müssen.

Wie kann ein solcher Wiedereinstieg aussehen?

Tobias Bachhausen: Hier möchte ich zwei Beispiele erklären:

1. Person A ist nach der medizinischen Reha noch nicht leistungsfähig genug, um überhaupt unser Assessment zu durchlaufen. Hemmnisse im häuslichen Umfeld und fehlende Eigenmotivation erschweren zudem Fortschritte beim Gesundungsprozess. Das bedeutet, wir können noch keine konkrete Rückkehrperspektive in einem Assessment erarbeiten. Wir können aber vorgelagert über unser Reha-Protection COVID unterstützen. Mit diesem Coaching helfen wir A dabei, Lösungen für hindernde Einflussfaktoren im häuslichen Umfeld zu finden und anzuwenden. Über Trainings sowie Hilfe bei der Abstimmung von Therapieterminen wird versucht, die Leistungsfähigkeit nach und nach zu steigern. Ziel ist es, eine gewisse berufliche Reha-Fähigkeit aufzubauen, um in ein Assessment einzumünden.

2. Person B. ist fit und mobil genug, um in halbtägiger Anwesenheit an unserem vierwöchigen Assessment teilzunehmen. In dieser Eignungsabklärung erarbeiten wir eine erreichbare Perspektive, zum Beispiel für eine verlängerte stufenweise Wiedereingliederung oder Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz beim bisherigen Arbeitgeber. In engem Austausch mit dem Unternehmen werden etwaige Qualifizierungsbedarfe für die neue Aufgabe ermittelt, besondere Anforderungen an den Wiedereinstieg abgestimmt und Unterstützungsbedarfe für die einzelnen Phasen geplant. Hierbei behalten wir weiterhin Einflussgrößen außerhalb des beruflichen Kontexts im Blick: beispielsweise überfordernde Aufgaben im Alltag, etwaige finanzielle Sorgen und Konflikte.

Eine Grafik mit einer Übersicht über die berufliche Rahbilitation bei Long Covid sowie über den Weg der Reha-Protection COVID.

Sind Unternehmen verpflichtet, der beruflichen Wiedereingliederung nach Ihrem Konzept zuzustimmen?

Tobias Bachhausen: Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn Beschäftigte eine gewisse Zeit im Jahr arbeitsunfähig waren. Eine Pflicht, unser Angebot zu berücksichtigen, besteht allerdings nicht.

Wie sieht es mit der Lohn-/Gehaltszahlung in dieser Zeit aus? Wer kommt dafür auf? Und gibt es einen bestimmten Satz (Höhe der Zahlung) dafür?

Tobias Bachhausen: Während des Coachings Reha-Protection COVID und des Assessments gibt es die Lohnersatzleistung, die Betroffene zu diesem Zeitpunkt erhalten, zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Ab der Integrationsmaßnahme, über die wir beispielsweise die Umsetzung an einen neuen Arbeitsplatz beim alten oder neuen Arbeitgeber unterstützen, haben Rehabilitierende grundsätzlich Anspruch auf das sogenannte Übergangsgeld. Bei Personen ohne Kinder beträgt dieses 68 % vom letzten Nettoentgelt. Hat man Kinder mit Anrecht auf Kindergeld, beträgt der Satz sogar 75 %.

Was passiert, wenn ich merke, ich kann die Wiedereingliederung noch nicht stemmen?

Tobias Bachhausen: Merken Betroffene, dass der gewählte Weg zurück in die Arbeit zu erneuter gesundheitlicher Überforderung führt, sollte der:die behandelnde Arzt:in, der:die die Wiedereingliederung begleitet, kontaktiert werden. Dann prüft der:die Arzt:in mit den Beteiligten, wie es weitergehen kann.

Passiert das im Zuge einer Maßnahme, an der wir beteiligt sind, ist die erste Ansprechperson der:die Reha- und Integrationsmanager:in, der:die den Prozess federführend leitet und gemeinsam mit dem Team und den Betroffenen klärt, wie es weitergehen sollte.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

https://www.rehadat.de/presse-service/corona-spezial/rehabilitation/ 
https://www.bmg-longcovid.de/ 
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/unfall-berufskrankheit/berufskrankheiten/covid-19-63456 
https://www.wir-neustarter.de/

Anzeige
Anzeige

BELIEBTE BEITRÄGE