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Studieren mit psychischer Erkrankung

Etwa jeder vierte Deutsche erleidet im Laufe seines Lebens eine psychische Erkrankung oder Behinderung. Aktuell bekleckern sich Universitäten nicht unbedingt mit Ruhm, wenn es um die Unterstützung bei einem Studium mit psychischer Behinderung geht.

Psychische Erkrankungen werden häufig von Prüfungsausschüssen nicht anerkannt, zum Beispiel um einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Sie werden als Charaktereigenschaft fehlinterpretiert und sogar ärztliche Atteste ignoriert. Beratungsstellen gibt es zwar, sie werden jedoch kaum beworben, sodass viele Betroffene nichts von ihrer Existenz wissen.

Psychische Erkrankungen gehen mit Stigmatisierung und Diskriminierung einher. Gerade in einem auf Leistung ausgerichteten Umfeld wie einer Universität, fällt man schnell durch jegliches Raster. O-Ton eines Dozenten: „Ich verstehe nicht, warum psychisch Kranke überhaupt Psychologie studieren dürfen.“ Es ist naheliegend, dass man aus Sorge vor Stigmatisierung tendenziell eher auf Hilfe verzichtet.

Es gibt an allen Hochschulen Ansprechpersonen für Menschen mit psychischer Erkrankung. Bei akuten Krisen und Problemen im Studium kann man sich an die psychosoziale Beratungsstelle wenden. Hier kann zum Beispiel entschieden werden, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist. Des Weiteren haben die meisten Hochschulen inzwischen Behindertenbeauftragte, die auch für Studierende mit psychischer Erkrankung zuständig sind. Hier können Fragen bezüglich der Themen Nachteilsausgleiche oder Urlaubssemester geklärt werden. Die Behindertenbeauftragten fungieren auch als Vermittlungsinstanz zwischen den Studierenden und der Universität, können Gespräche mit Dozenten begleiten oder Beschwerden weiterleiten.

Es gibt ein paar Ansätze, die von einzelnen Universitäten bereits umgesetzt werden. Hilfreich wäre zum Beispiel die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums. Dieses wird aktuell vor allem Personen gewährt, die neben dem Studium einer Vollzeittätigkeit nachgehen. Da es auch schon Teilzeitausbildungen für Menschen mit Behinderung gibt – warum dann nicht auch ein Teilzeitstudium? Es liegt nicht an Faulheit, dass ein Mensch mit Behinderung weniger Vorlesungen und Prüfungen pro Semester schafft, sondern schlicht an dem Aufwand nebenher. Natürlich könnte in akuten Krisen ein Urlaubssemester angebracht sein, doch eine Behinderung ist immer da.

Außerdem wäre eine Vernetzung wünschenswert. Wenn man davon ausgeht, dass 20 Prozent der Studierenden eine psychische Erkrankung haben, wären das an meiner Universität 2.000 Betroffene gewesen. Es gibt einfach keinen Raum, sich auszutauschen. Wie hast du den Nachteilsausgleich beantragt? Kennt jemand eine gute Therapeutin? Auch die Vernetzung der Dozenten wäre toll. So könnten Dozenten eines Instituts sich freiwillig als niedrigschwellige Ansprechpersonen für Betroffene etablieren und zum Beispiel bei Konflikten vermitteln. Es würde eine offenere Gesprächskultur entstehen, bei der Stigmatisierung und Diskriminierung abgebaut werden.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auch auf Julias Blog www.bluetenstille.com.

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