Wenn der Unterstützungsbedarf im Alltag zunimmt, gehen damit oft Unsicherheiten einher. Vielleicht wird das Gehen anstrengender, alltägliche Aufgaben fallen schwerer oder ein Umzug in betreutes Wohnen oder eine Pflegeeinrichtung steht im Raum. Viele Betroffene und Angehörige fragen sich dann, ob eigene Entscheidungen weiterhin zählen oder ob andere künftig bestimmen. Diese Sorge ist nachvollziehbar, sie entspricht jedoch nicht der rechtlichen Lage. Denn auch mit Pflege-, Assistenz- oder Betreuungsbedarf bleibt Selbstbestimmung ein zentrales Recht.
Lesetipp: Möchten Sie Unterstützung so organisieren, dass Sie möglichst viel selbst entscheiden können? Dann kann das Persönliche Budget eine Option sein.
Ihre Rechte, wenn Unterstützung gebraucht wird
Die neue Unterstützung kann dabei viele Formen annehmen. Sie reicht von ambulanter Pflege zu Hause über Assistenzleistungen bis hin zu stationärer Pflege oder besonderen Wohnformen wie betreutem Wohnen oder Wohn-Pflege-Gemeinschaften. Auch Leistungen der Eingliederungshilfe gehören dazu und sollen dazu beitragen, mit einer Behinderung weiterhin möglichst selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wichtig ist dabei: Mit dem Beginn der Unterstützung gehen keine pauschalen Entscheidungsrechte auf andere über. Auch wenn Pflege, Assistenz oder Betreuung notwendig werden, bleiben Sie grundsätzlich die Person, die über ihr Leben bestimmt. Die unterstützenden Leistungen sollen Ihnen vielmehr helfen, Ihren Alltag weiterhin zu bewältigen und eigene Entscheidungen umzusetzen.
Selbstbestimmung und Teilhabe sind gesetzlich verankert
Selbstbestimmung ist entsprechend kein Entgegenkommen von Behörden oder Einrichtungen, sondern rechtlich abgesichert. Eine zentrale Grundlage ist das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX, das Ihnen ermöglicht, bei wichtigen Fragen mitzuwirken, etwa bei der Auswahl von Leistungen, Wohnformen oder Anbietern. Persönliche Vorstellungen dürfen hier nicht einfach übergangen werden.
Ergänzend legt § 104 SGB IX fest, dass Leistungen der Eingliederungshilfe personenzentriert und an den individuellen Bedürfnissen auszurichten sind. Für den Bereich der Pflege stärkt zudem § 2 Absatz 2 SGB XI das Recht auf Selbstbestimmung und eine möglichst selbstständige Lebensführung. Dazu gehören zum Beispiel das Recht, eigene Gewohnheiten und Tagesabläufe einzubringen oder Wünsche zur Art und Weise der Unterstützung zu äußern.
Unabhängig von der Unterstützungsform gilt deshalb: Die Hilfe soll sich an Ihrem Leben orientieren und nicht Sie an der Hilfe. Ziel ist es, Selbstständigkeit zu erhalten oder zu stärken, den Alltag zu erleichtern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, nicht Entscheidungen aus der Hand zu nehmen.
Vorsorge treffen, um den eigenen Willen abzusichern
Selbstbestimmt zu bleiben heißt jedoch auch, für Situationen vorzusorgen, in denen Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten gehören Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Eine seriöse und gut verständliche Übersicht dazu bietet gesund.bund.de.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine vertraute Person, die in Ihrem Sinne handelt, wenn Sie selbst handlungsunfähig sind. Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Und in einer Patientenverfügung klären Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. Frühzeitige Regelungen können Ihnen hier viel Sicherheit geben und Ihre Angehörigen im Ernstfall entlasten.
Gut vorbereitet in Gespräche mit Kostenträgern und Einrichtungen
Gespräche mit Pflegekassen, Sozialämtern oder Einrichtungen haben oft großen Einfluss darauf, welche Unterstützung bewilligt wird. Hier hilft eine sorgfältige Vorbereitung ungemein dabei, die eigenen Anliegen klar zu vertreten. Machen Sie sich möglichst frühzeitig mit den formalen Kriterien vertraut, nach denen Leistungen beurteilt werden. Bei Pflegeleistungen bedeutet das zum Beispiel, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag möglichst konkret zu dokumentieren – etwa durch ein Pflegetagebuch, in dem festgehalten wird, wobei und wie oft Hilfe benötigt wird. Wichtig ist auch, beim Begutachtungstermin nichts zu beschönigen, sondern die Situation so darzustellen, wie sie im Alltag wirklich ist. Einschränkungen dürfen offen benannt werden, auch wenn das ungewohnt ist. Angehörige dürfen Sie bei diesen Gesprächen auch unterstützen und begleiten.
Bei Anträgen auf Pflegegrade oder andere Leistungen kann es zudem helfen, sich vorab beraten zu lassen, etwa durch unabhängige Beratungsstellen. So lassen sich typische Gründe für Ablehnungen besser einschätzen, und Anträge können gezielter vorbereitet werden. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet eine frei zugängliche Datenbank für Beratungsstellen rund um Pflegefragen, mit der Sie Angebote in Ihrer Nähe recherchieren können.
Wenn Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind
Nicht jede Entscheidung wird als gerecht oder angemessen erlebt. Werden Leistungen abgelehnt oder fühlen Sie sich übergangen, müssen Sie das nicht akzeptieren. Ihnen stehen Widerspruchsmöglichkeiten gegenüber Pflegekassen, Sozialhilfeträgern oder anderen Kostenträgern offen. Hierfür gibt es unabhängige Beratungs- und Beschwerdeangebote, die speziell bei Konflikten in der Pflege unterstützen. Eine wichtige Anlaufstelle ist der BIVA-Pflegeschutzbund. Er berät pflegebedürftige Menschen und Angehörige bei Problemen mit Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und bei Fragen zu Rechten und Beschwerden.
Selbstbestimmung braucht Wissen – und manchmal Unterstützung
Unterstützungs- oder Pflegebedarf verändert den Alltag, aber er nimmt Ihnen nicht automatisch das Recht, über Ihr Leben zu entscheiden. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wo Sie Unterstützung finden. Je früher Sie sich informieren, vorsorgen und Beratung nutzen, desto besser lassen sich eigene Wünsche und Vorstellungen einbringen.
Selbstbestimmung zeigt sich dabei oft in vielen kleinen Entscheidungen: im Tagesablauf, in der Art der Unterstützung oder in der Frage, wer Sie begleitet und berät. Wer diese Möglichkeiten kennt und nutzt, kann auch mit Pflege oder Assistenz selbstbestimmt den eigenen Weg weitergehen.
Zum Weiterlesen: Sie suchen eine schnelle Orientierung, welche Pflegeberatung es in Ihrer Nähe gibt? Dann lesen Sie unseren Beitrag Beratung zur Pflege schneller finden.

