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Reisen mit Handicap – Unsere Tipps für eine angenehme Flugreise

Für viele ist die Reiseplanung schnell gemacht – für Rollstuhlfahrende, seh- und gehbehinderte und anderweitig eingeschränkte Reisende ist die Planung jedoch wesentlich komplizierter und aufwendiger.

Fremde Länder und Kulturen kennenlernen, schöne Tage am Strand oder in den Bergen verbringen, sich verwöhnen lassen oder eine Kreuzfahrt machen. Urlaub ist eine der schönsten „Nebensächlichkeiten“ … Nachdem das Ziel und die Unterkunft, möglichst barrierefrei, ausgesucht wurden, kommt jetzt die Planung der Anreise. Flugreisen sind seit Jahrzehnten beliebt, um weit entfernte Ziele relativ entspannt zu erreichen.

Anreise zum Flughafen

Für Nichtbehinderte ist die Anreise zum Flughafen meistens relativ einfach. Bei Pauschalreisen mit Zug zum Flug, Bus, Shuttleservice oder durch Freund:innen und Familie. Doch für Rollstuhlfahrende, seh- und gehbehinderte und anderweitig eingeschränkte Reisende ist die Planung wesentlich komplizierter und aufwendiger.

Notwendige Services vorher buchen

Flughafenhalle von oben fotografiert. Man sieht Menschen den Gang entlanglaufen, rechts davon sind die Gates.

Während der Buchung im Reisebüro oder Internet sollten möglichst direkt die notwendigen Services mitgebucht werden. Ansonsten hat man bei den meisten Fluggesellschaften die Möglichkeit, bis 48 Stunden vorher noch die entsprechenden Services nachzubuchen.

Die Fluggesellschaft muss über die Mitnahme von Rollstuhl, Gehhilfen und anderweitigem medizinischen Gepäck informiert werden. Dabei ist besonders bei elektrischen Rollstühlen, elektronischem medizinischen Gepäck und Sauerstoffgeräten auf deren Flugtauglichkeit zu achten. Viele Bauteile sind Gefahrgüter, die im Flugzeug nicht transportiert werden dürfen, zum Beispiel verschiedene Batterien oder Sauerstoffflaschen.

Medizinisches Gepäck

Die meisten Fluggesellschaften befördern bis zu zwei Mobilitätshilfen kostenfrei. Weiteres medizinisches Gepäck sollte separat verpackt als Aufgabegepäck oder, falls es auf dem Flug benötigt wird, als zweites Handgepäckstück angemeldet werden. Allerdings wird dies nicht bei allen Fluggesellschaften kostenfrei transportiert. Dabei kann es helfen, wenn man von seinem Arzt bzw. seiner Ärztin ein Attest für die Notwendigkeit ausstellen lässt.

Für Fluggäste mit Beeinträchtigung und eingeschränkter Mobilität sind am Flughafen meistens separate Servicegesellschaften zuständig. Den einzelnen Websites der Flughäfen kann man den Serviceumfang und das Unternehmen entnehmen.

Umfassende Betreuung am Flughafen

Gerade für Rollstuhlfahrende und Seh- und Gehbehinderte ist diese Betreuung sehr wichtig, da die Wege am Flughafen sehr lang sein können. Auch Hörbehinderte profitieren von dieser Betreuung, da sie nicht den Ansagen am Flughafen folgen können. Manche Servicebetreibende bieten sogar die Abholung im Parkhaus an und geleiten die PRM (intern. „Person with Reduced Mobility“) bis zum Check-in. Dort wird dann die weitere Betreuung organisiert. Dies ist besonders empfehlenswert für Alleinreisende mit Beeinträchtigungen.

Blick von hinten nach vorn in der Flugzeugkabine. Alle Passagiere sitzen auf ihren Plätzen, vor ihnen sind Bildschirme angebracht.

Um den genauen Hilfebedarf einzuordnen, gibt es im internationalen Sprachgebrauch verschiedene Kürzel – diese sind die gebräuchlichsten:

SSR-Codes für PRM (Special Service Request Code for Person with Reduced Mobility)

WCHR – Rollstuhl zur Rampe – Fluggast kann Stufen überwinden und selbstständig in der Kabine bewegen, benötigt aber Assistenz bis zum Flugzeug
WCHS – Rollstuhl oberhalb Stufen – Fluggast kann keine Stufen überwinden, aber selbstständig in der Kabine bewegen
WCHC – Rollstuhl an Bord – Fluggast benötigt Onboard-Rollstuhl und muss umgesetzt werden
BLND – Fluggast blind
DEAF – Fluggast taub
BDGP – blinder oder sehbeeinträchtigter Fluggast mit Blindenhund – keine weitere Assistenz benötigt
BDGR – blinder oder sehbeeinträchtigter Fluggast mit Blindenhund – Begleitung vom Terminal zum Flugzeug und zurück erforderlich
BLDP – blinder oder sehbeeinträchtigter Fluggast ohne Blindenhund oder begleitende Person – keine weitere Assistenz benötigt
BLDR – blinder oder sehbeeinträchtigter Fluggast ohne Blindenhund oder begleitende Person – Begleitung vom Terminal zum Flugzeug und zurück erforderlich
BLSC – blinder oder sehbeeinträchtigter Fluggast mit begleitender Person – keine weitere Assistenz benötigt
DMAA – Fluggast mit intellektuellen Einschränkungen, der Sicherheitsanweisungen versteht und umsetzen kann – keine persönliche Assistenz, aber begleitende Person vom Terminal zum Flugzeug und zurück benötigt
ESAN – Fluggast reist mit Hund als psychische Unterstützung
MAAS – Fluggast benötigt Hilfe bei der Gepäckausgabe und bei Anschlussflügen, auch in Verbindung mit BLIND und DEAF
MEDA – medizinisches Gerät mit Sauerstoff
PPOC – Fluggast mit geprüftem tragbaren Sauerstoffkonzentrator
SVAN – Fluggast mit Diensthund
WCOB – Fluggast mit Rollstuhl an Bord – benötigt Assistenz an Bord
WCMP – Manueller Rollstuhl ohne Batterie
WCBD – Rollstuhl mit Trockenzellen-Batterie
WCBW – Rollstuhl mit Nasszellen-Batterie
Entsprechend dieser Kürzel wird der persönliche Hilfebedarf ermittelt.

Es sollte tunlichst darauf geachtet werden, dass die zutreffenden Kürzel in der schriftlichen Bestätigung der Fluggesellschaft aufgeführt sind, damit vor Ort alles reibungslos funktioniert. Noch offene Fragen sollten spätestens beim Check-in am Flughafen ausgeräumt werden.

Weitere Themen für entspannte Flugreisen finden Sie hier: https://barrierefrei-magazin.de/artikel/entspanntes-fliegen-mit-dem-rollstuhl-im-gepaeck/ oder https://barrierefrei-magazin.de/artikel/flugreisen-mit-inkontinenz-katheter-und-stoma/

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