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Welche Nachteilsausgleiche gibt es für Menschen mit Behinderungen?

Nachteilsausgleiche sind in Deutschland spezielle Vergünstigungen und Unterstützungsleistungen, die Menschen mit Behinderungen oder Schwerbehinderungen gewährt werden, um Benachteiligungen auszugleichen und deren gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Welche Ausgleichschancen es für Kinder mit Behinderungen gibt, erfahren Sie in unserem Beitrag Nachteilsausgleich für behinderte Kinder. Für erwachsene Personen mit Behinderungen stehen verschiedene Formen dieser Ausgleiche zur Verfügung:

Steuervorteile:

  • Erhöhter Pauschbetrag bei der Einkommensteuer
  • Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente

Arbeitswelt:

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Zusätzliche Urlaubstage
  • Anspruch auf eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes

Mobilität und Verkehr:

  • Kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Erleichterungen bei der Parkplatznutzung
  • Nachteilsausgleiche im Flugverkehr
  • Finanzielle Unterstützung:
  • Landesblindengeld (abhängig vom Bundesland)
  • Mehrbedarfszuschläge bei Sozialhilfe
  • Mögliche Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Weitere Vergünstigungen:

  • Ermäßigter Eintritt bei kulturellen Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen
  • Vergünstigte Telefon- und Postdienstleistungen
  • Möglichkeit einer Erhöhung des Wohngelds

Grad der Behinderung als Grundlage

Die Art und der Umfang der Nachteilsausgleiche hängen vom Grad der Behinderung (GdB) sowie den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen ab. In den meisten Fällen müssen diese Ausgleiche aktiv beantragt werden, da sie nicht automatisch gewährt werden.

Der Schwerbehindertenausweis dient hierbei als offizieller Nachweis der Art und Schwere der Behinderung, allerdings gibt es Ausnahmen. Beispielsweise kann es im Bereich des Studiums Nachteilsausgleiche geben, für die kein Schwerbehindertenausweis erforderlich ist.

Weiterführende Informationen über den Nachteilsausgleich erhalten Sie auch bei den Versorgungs- und Integrationsämtern der Bundesländer. Zudem bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) eine Info-Broschüre zu diesem Thema an.

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