Eine vielleicht provokante Frage: Wenn ich ein Hilfsmittel beantrage, bewilligt bekomme und besitze – bin ich dann auch verpflichtet, es zu benutzen? Ich selbst habe Dysmelie, eine angeborene Handfehlbildung. Ich besitze eine Prothese. Und trotzdem trage ich sie nicht ständig.
Ein Hilfsmittel ist kein Abo
„Warum trägst du sie diesmal nicht?“ ist eine Frage, die ich immer wieder höre. Viele Menschen, insbesondere Nichtbetroffene, nehmen sogar an, dass ich meine Prothese auch nachts trage. Wie bitte? Ich persönlich kenne jedenfalls niemanden, der mit seiner Prothese schlafen geht. Und dennoch scheint die Vorstellung für manche Menschen gar nicht so abwegig zu sein.

Wir denken in Schubladen
Vielleicht liegt das Problem darin, dass wir Menschen – insbesondere dann, wenn sie eine Behinderung haben – gerne in Schubladen stecken. Wer einen Rollstuhl benutzt, kann offenbar nicht laufen. Wer einen Blindenstock benutzt, ist blind. Wer eine Prothese besitzt, benutzt sie ständig. Und wer nicht in die Kategorie fällt, ist nicht behindert genug für ein Hilfsmittel – es steht ihm nicht zu. Kann das sein?
Hybride Hilfsmittelnutzung
Das Leben hält sich aber eben nicht an diese Kategorien. Die Disability-Forscherin und Aktivistin Rebekka Maskos hat für dieses Dazwischen den Begriff der „hybriden Hilfsmittelnutzung“ geprägt. Gemeint ist vereinfacht gesagt: Menschen nutzen unterschiedliche Hilfsmittel je nach Situation – und manchmal eben auch gar keines.
Keine Pflicht laut Sozialgesetzbuch
Interessant ist auch die rechtliche Perspektive. Aus § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ergibt sich ein Anspruch auf die Versorgung mit medizinisch erforderlichen Hilfsmitteln. Eine allgemeine sozialrechtliche Pflicht, ein bewilligtes Hilfsmittel ständig oder in jeder Alltagssituation zu benutzen, ist dort nicht geregelt. § 47 Abs. 2 SGB IX sieht lediglich vor, dass die Bewilligung unter Umständen an eine Anpassung oder Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels geknüpft werden kann.
Ein paar Beispiele und eine Lesebrille
Ein Rollstuhl kann beispielsweise für lange Strecken sinnvoll sein, obwohl jemand kurze Strecken laufen kann oder ihn sogar explizit zum Abstützen benutzt und somit nicht in der sonst üblichen Art und Weise verwendet – kreativ, oder? Ein Blindenstock kann in unbekannter Umgebung helfen, während jemand sich zu Hause ohne ihn orientieren kann. Und eine Prothese kann für eine bestimmte Tätigkeit praktisch sein, während sie für eine andere völlig ungeeignet oder sogar extra einschränkend ist. Das klingt für mich eigentlich ziemlich logisch. Oder um es noch anschaulicher zu machen: Stellen wir uns eine Person mit einer Lesebrille vor. Wieso fragen wir die nicht, warum sie die Brille nicht ständig trägt oder ob sie sie gar zum Schlafen anbehält?
Der gesellschaftliche Umgang mit dem Thema hybride Hilfsmittelnutzung
Aus eigener Erfahrung beschreibt auch die Inklusionsaktivistin Luisa L’Audace das Phänomen, dass andere Menschen die eigene Behinderung nach ihren Vorstellungen beurteilen. Wegen ihrer nicht immer sichtbaren Behinderung musste sie häufig beweisen, was sie kann und was sie nicht kann. Und warum sie nicht dauerhaft den Rollstuhl benutzt. Erst durch die Auseinandersetzung mit Ableismus, also der „Behindertenfeindlichkeit“, wurde ihr bewusst, dass nicht sie oder ihre Behinderung das Problem sind – sondern der gesellschaftliche Umgang damit. Dabei muss doch niemand die Entscheidung nach dem richtigen Hilfsmittel treffen – außer die Person selbst.
Der Werkzeugkasten
Für mich persönlich ist meine Prothese eben keine zweite Hand und auch kein Teil meiner Identität. Sie ist ein Werkzeug. Ein Tool, das ich für bestimmte Dinge brauche und für andere nicht. Dass ich dieses Werkzeug besitze, ist ein Privileg, aber es verpflichtet mich nicht dazu, es ständig einzusetzen. Wie ist das mit anderen Werkzeugen? Stellen wir uns beispielsweise einen Hammer vor: Perfekt, um Nägel in die Wand zu hauen, aber wenn ich mir damit einen Zopf binden müsste, dann lege ich ihn lieber beiseite. Da könnte ich jetzt noch unendlich viele weitere Beispiele finden.
Wer die Wahl hat, der darf sie treffen
Wir merken: Es ist mal wieder nicht so einfach. Und es kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Wenn ich ein Hilfsmittel benutze, wird meine Behinderung für andere oft erst recht sichtbar. Und wenn ich die Wahl habe, möchte ich das manchmal gern kaschieren. Nicht, weil ich meine Behinderung verleugne. Sondern weil ich nicht jeden Tag und in jeder Situation Lust darauf habe, dass sie für andere Menschen zum Thema wird. Diese Wahl hat natürlich nicht jeder – aber wer sie hat, der darf sie treffen. Punkt.
Häufig gestellte Fragen zur Nutzung von Hilfsmitteln
Was versteht man unter „hybrider Hilfsmittelnutzung“?
Darunter wird die flexible, situationsabhängige Nutzung unterschiedlicher Hilfsmittel – oder auch der zeitweise Verzicht auf ein Hilfsmittel – verstanden. Der Begriff wurde von der Disability-Forscherin und Aktivistin Rebekka Maskos geprägt.
Besteht eine rechtliche Pflicht, ein bewilligtes Hilfsmittel ständig zu benutzen?
Nein, eine allgemeine sozialrechtliche Pflicht zur dauerhaften Nutzung existiert nicht. Zwar regelt § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V den Anspruch auf die Versorgung mit medizinisch erforderlichen Hilfsmitteln, eine Verpflichtung zum ständigen Tragen oder Verwenden ist dort jedoch nicht vorgeschrieben.
Warum werden Hilfsmittel von Betroffenen nicht in jeder Situation eingesetzt?
Ein Hilfsmittel erfüllt meist sehr spezifische Aufgaben und kann für manche Tätigkeiten praktisch, für andere jedoch ungeeignet oder sogar einschränkend sein. Zudem spielt die persönliche Selbstbestimmung eine Rolle: Ein Hilfsmittel nicht zu tragen, kann eine bewusste Entscheidung sein, um ungewollte Blicke, Besserwisserei oder ständigen Rechtfertigungsdruck im Alltag zu vermeiden.
Welche Vorurteile existieren in der Gesellschaft gegenüber Hilfsmittelnutzern?
Es herrscht oft ein starkes „Schubladendenken“: Viele Menschen nehmen an, dass Hilfsmittel ununterbrochen genutzt werden müssen – beispielsweise, dass Rollstuhlnutzer gar nicht stehen können oder eine Prothese selbst nachts getragen wird. Weicht die Nutzung von diesen Erwartungen ab, wird Betroffenen oft abgesprochen, „behindert genug“ für ihr Hilfsmittel zu sein.



