Sonne tanken, in Bewegung bleiben, neue Kulturen entdecken, dem grauen Alltag entfliehen … Immer mehr ältere Menschen träumen davon, ihren Ruhestand zumindest zeitweise im Ausland zu verbringen. Die Kombination „Behinderung, Senioren und Ausland“ ergibt sich damit immer häufiger. Doch damit der Tapetenwechsel gelingt, sollte dieses Vorhaben möglichst gut vorbereitet sein – und wer mit einer Behinderung lebt, muss meist noch etwas genauer planen.
Bei einem längeren Aufenthalt kommen oftmals viele zusätzliche Fragen auf: Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Urlaubsland? Kann ich mein Pflegegeld überhaupt im Ausland beziehen? Und wie stelle ich meine medizinische Versorgung auf einem guten Niveau sicher? Die wichtigsten Antworten hierauf haben wir Ihnen im Folgenden einmal zusammengetragen.
Rente und Pflegeleistungen: Was bleibt, was fällt weg?
Gesetzliche Alters- und Erwerbsminderungsrenten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ungekürzt ausgezahlt. In andere Länder fließt das Geld nur bei bestehendem Sozialversicherungsabkommen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte daher unbedingt prüfen, ob sie exportfähig ist – die DRV bietet dazu eine persönliche Beratung an. Das deutsche Pflegegeld hingegen kann nicht ins Ausland mitgenommen werden. Innerhalb der EU können allerdings Pflegesachleistungen über das Formular S1 beantragt werden. Es wird bei der zuständigen Krankenkasse in Deutschland bezogen und eingereicht. So rechnet die deutsche Pflegekasse direkt mit dem jeweiligen Wohnstaat ab.
Ambulante Pflegedienste nach deutschem Standard sind in beliebten Auswanderungsländern wie Spanien oder Portugal jedoch oft schwer zu finden und deutlich teurer. Viele Rentner greifen daher auf osteuropäische Betreuungskräfte zurück. Hier ist aber Vorsicht geboten: Klären Sie möglichst die rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Eine juristische Beratung vor Vertragsabschluss empfiehlt sich hier sehr.
Der Schwerbehindertenausweis und die neuen EU-Regelungen
Vergünstigungen, die in Deutschland mit dem Schwerbehindertenausweis verbunden sind, gelten im Ausland leider nicht automatisch. Ab dem Jahr 2027 soll die „European Disability Card“ (EDC) Abhilfe schaffen: Sie erleichtert die Anerkennung von Nachweisen und ermöglicht etwa Rabatte in Museen oder den Zugang zu barrierefreien Einrichtungen. Auch die EU-weite Parkkarte wird vereinheitlicht. Bis dahin gilt: Lokale Regelungen – etwa zu Höchstparkzeiten – sollten vor Ort geprüft werden.

Gesundheitliche Versorgung: Vorbereitung ist alles
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) erhalten Sie medizinisch notwendige Behandlungen zu den Bedingungen des Gastlandes. Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind, finden Sie diese bereits auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte aufgedruckt. Wer jedoch privat versichert ist, muss selbst für eine Absicherung sorgen. Für den dauerhaften Aufenthalt benötigen Sie ebenfalls das Formular S1 – es weist Ihre deutsche Krankenkasse als Kostenträger aus. Empfehlenswert ist es zudem, zweisprachige Arztberichte und eine Liste Ihrer medizinischen Hilfsmittel und Geräte wie Rollstuhl, Sauerstoffflaschen, tragbare Dialysemaschinen & Co. mitzuführen. Diese sind bei Flugreisen oft Voraussetzung für die Mitnahme. Dieses Sondergepäck sollte möglichst schon bei der Buchung – spätestens aber 48 Stunden vor Abflug – bei der Fluggesellschaft angemeldet werden.
Barrierefreiheit vor der Buchung checken
Und noch ein Hinweis: Barrierefreie Standards sind europaweit noch nicht einheitlich geregelt. Hilfreich sind daher Portale wie ENAT oder mein-barrierefreier-urlaub.de, die geprüfte Unterkünfte und Informationen zu Türbreiten, Liften und Zugänglichkeit bieten. Besonders bei einem langfristigen Aufenthalt ist ein Urlaub auf Probe ratsam. Testen Sie die medizinische Infrastruktur, Supermärkte, öffentliche Verkehrsmittel – und achten Sie auf Stolperfallen wie Kopfsteinpflaster oder fehlende Rampen. Gerade bei einer Behinderung im Alter kann ein gut vorbereiteter Testaufenthalt entscheidend sein.
Checkliste: gut vorbereitet unterwegs
- Prüfen Sie, ob Ihre Renten- und Pflegeleistungen exportfähig sind.
- Beantragen Sie rechtzeitig EHIC, S1 und ggf. die EDC.
- Ergänzen Sie den Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportoption.
- Recherchieren Sie barrierefreie Unterkünfte und Verkehrsangebote vorab.
- Erstellen Sie einen Notfallplan mit Vollmachten, eine Medikamentenliste und eine Liste mit Kontakten in zwei Sprachen.
Ob mit oder ohne Behinderung – für viele Senioren bietet das Ausland neue Lebensqualität. Und obwohl der Traum vom längeren Aufenthalt im Ausland mit etwas mehr Planungsaufwand vorab verbunden ist, kann er weitgehend ohne Frust gelingen. Wer sich gut informiert, beraten lässt und etwas Ausdauer beim Papierkrieg zeigt, wird sicherlich mit einem unbeschwerteren Alltag im Urlaubsland belohnt.
Noch ein Tipp: Auch das Smartphone kann unterwegs eine große Unterstützung sein, vor allem mit den passenden Apps. Eine nützliche Auswahl finden Sie hier.

