Mit dem geplanten Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten und steigende Beitragssätze bremsen. Doch in der ambulanten Psychotherapie sorgt der Entwurf für große Sorge: Psychotherapeuten befürchten Honorarkürzungen, weniger Planungssicherheit und eine deutliche Verschlechterung der Versorgung. Im Interview erklärt die Hamburger Psychotherapeutin Doreen Kopper, welche Folgen das Gesetz für Praxen, Patientinnen und Patienten haben könnte – und warum Sparmaßnahmen in diesem Bereich aus ihrer Sicht am Ende teurer werden könnten.
BF: Liebe Frau Kopper, inwiefern betrifft Sie als Psychotherapeutin das geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz konkret?
DK: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz würde in der geplanten Fassung einen massiven Einschnitt in die ambulante psychotherapeutische Versorgung bedeuten. Sollte die bisherige ungedeckelte (extrabudgetäre) Vergütung abgeschafft werden und stattdessen wieder budgetiert (also gedeckelt) werden, wird es faktisch eine Obergrenze für das Gesamtbudget, was den Praxen zur Verfügung steht, geben. Einfach gesprochen: Je mehr Leute in den Topf greifen, desto weniger bleibt dann für alle übrig. Von finanzieller Planungssicherheit in der Praxis kann dann nicht mehr gesprochen werden. Wegfall von Zusatzvergütungen wie von Zuschlägen für Kurzzeittherapien – gedacht als Anreiz für eine hochwertige und kompakte Versorgung, was auch zu einer Verbesserung geführt hat – sowie die Kopplung der Honorarerhöhungen an die Grundlohnrate sorgen für weitere finanzielle Einbußen.
Alle diese Vorhaben könnten dazu führen, dass das ambulante psychotherapeutische Versorgungsangebot um bis zu 25 % reduziert wird.
BF: Oh, das hört sich drastisch an! Es gab bereits zuvor Honorarkürzungen. Wie wirkt sich diese Entwicklung auf den Praxisbetrieb aus?
DK: Am 11.03.2026 wurde nach gescheiterten jährlichen Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) durch den unabhängigen Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) eine Reduktion der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 % zum 01.04.2026 verkündigt. Samt gleichzeitiger Erhöhung sogenannter Strukturzuschläge (die jedoch nicht jedem zugutekommen, da sie erst ab einer bestimmten Summe ausgeschüttet werden und eigentlich dazu da sind, z. B. eine Rezeptionskraft einzustellen) kommt damit wahrscheinlich eine Kürzung um 2,8 % zustande. Dies klingt erst mal nach wenig, aber ich frage Sie: Wann haben Sie überhaupt einmal erlebt, dass Lohn gekürzt wird? Dies macht aufs Jahr gesehen mehrere Tausend Euros aus – bei laufenden Fixkosten.
BF: Wie bewerten Sie grundsätzlich den Gedanken, im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zu sparen?
DK: Psychische Erkrankungen sind auch im Zuge geopolitischer Krisen und der vergangenen Coronapandemie auf dem Vormarsch. 2024 erhielten 40,9 % der Bevölkerung eine psychische oder psychiatrische Diagnose. Psychische Erkrankungen haben immense Folgekosten im Gesundheitssystem (12,9 % der direkten Krankheitskosten) und enorme indirekte Kosten durch reduzierte Arbeitszeit, Frühverrentungen und Arbeitslosigkeit.
42 % der Frühberentungen 2024 gingen auf psychische Störungen zurück (Platz 1); psychische Erkrankungen in stationären Rehabilitationsmaßnahmen machten einen Anteil von 25,1 % (Frauen) bzw. 19,4 % (Männer) aus und standen damit auf dem 2. Platz.
147,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage gehen auf psychische Erkrankungen zurück, das sind 16,7 % aller Krankheitstage.
Psychische Erkrankungen bedingen einen Ausfall an Bruttowertschöpfung von 38 Milliarden Euro. Psychische Erkrankungen verursachen Gesamtkosten von etwa 146,5 Milliarden Euro, was 4,8 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht.
Natürlich muss überall gespart werden. Es ist aber hierbei leider zu kurz gedacht.
Die Bedeutung ambulanter Psychotherapie als wichtiger und kostengünstiger Baustein in der Krankenversorgung (nur 0,7 % der GKV-Ausgaben) wird bei den Sparvorhaben völlig verkannt. Jeder investierte Euro in ambulante Psychotherapie hat einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen von bis zu 5,50 Euro (sogenannter Return on Investment). Psychotherapie reduziert Suizide und Suizidversuche. Psychotherapie reduziert die Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen und verbessert so die Erwerbsfähigkeit. Schnell verfügbare Therapie führt zu geringerem Verlust an Produktivität. Psychotherapie reduziert Behandlungskosten bei körperlichen Erkrankungen.
Wer hier spart, zahlt am Ende drauf.

BF: Angenommen, der Gesetzentwurf wird umgesetzt: Wo sehen Sie die größten Probleme für die Zukunft?
DK: Einsparungen in der ambulanten Psychotherapie werden auf Dauer zu finanziellen Einbußen von Psychotherapiepraxen führen: Modellrechnungen sehen 25–56 % an Gewinnverlusten. Wenn eine Praxis mit halbem Versorgungsauftrag (was keineswegs mit Teilzeit gleichzusetzen ist, hier liegt oft ein Missverständnis vor) z. B. nur noch 18 statt bisher 25–30 Patienten pro Woche voll vergütet bekommt, wird sich das auf die Patientenversorgung auswirken. Als Selbstständige fallen natürlich weiterhin 100 % Krankenversicherung, Altersvorsorgebeiträge als auch Kredite – aufgenommen, um den Sitz zu kaufen oder Verdienstausfälle während der selbst finanzierten Ausbildung zu kompensieren – an. Diese Kosten fallen ja weiter an. Im schlimmsten Fall werden Praxen schließen müssen.
BF: Welche Folgen hätte das aus Ihrer Sicht für die Patienten?
DK: Wenn Praxen grundsätzlich weniger Termine anbieten können, werden die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz von jetzt schon durchschnittlich 143 Tagen noch mehr steigen. Die sind schon jetzt eine Zumutung.
Längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz führen aber leider zu mehr Chronifizierung und teils zu weniger Wirksamkeit von ambulanter Psychotherapie. Kosten verlagern sich teils in den teureren stationären Kliniksektor oder in den Bereich somatischer Erkrankungen.
BF: Sie sprachen die langen Wartezeiten auf Psychotherapieplätze an. Halten Sie diesen Gesetzentwurf für geeignet, um die Versorgung zu verbessern?
DK: Die Versorgung kann sich nur verschlechtern; eine Verbesserung ist nicht anvisiert. Es sollen nur – leider kurzsichtig gedacht – Kosten eingespart werden. Es ist ein Schlag ins Gesicht für jede psychisch erkrankte Person.
BF: Das sind alarmierende Zahlen! Sehr interessant! Wo könnten aus Ihrer Sicht sinnvolle Kompromisse liegen?
DK: Einsparungspotenziale sehe ich auf jeden Fall nicht bei dem zunehmenden Trend, pauschal auf Digitale Gesundheitsanwendungen, sogenannte DiGas, oder KI-Programme zu setzen. Diese Anwendungen sind höchstens eingebettet in eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung sinnvoll, ersetzen jedoch nicht die Wirkung der therapeutischen Beziehung und persönlichen Klärungsmöglichkeiten.
BF: Besteht die Gefahr, dass Psychotherapeuten sich stärker auf Privatpatienten konzentrieren, wenn die Arbeit im Kassensystem wirtschaftlich schwieriger wird?
DK: Die grundsätzliche Besonderheit ambulanter Psychotherapie liegt darin, dass wir im Vergleich zu somatisch ärztlichen Kollegen – mit denen wir nach dem Sozialgesetz gleichgestellt sind – weniger Möglichkeiten haben, auf die Kürzungen zu reagieren. Die Kernleistungen, also das psychotherapeutische Gespräch von 50 Minuten, werden persönlich in Beziehung erbracht und können nicht digitalisiert oder verkürzt werden. Delegiert werden können nur Diagnostik und Verwaltung. Ein Ausgleich durch Mehrarbeit ist kaum möglich. Eine brisante Info: 70 % der Psychotherapierenden sind Frauen; mitunter erziehen sie Kinder und/oder pflegen Angehörige und haben weniger Möglichkeiten, Mehrarbeit zu leisten.
Wenn ich nur besagte 18 Patienten aus Sicht der GKV voll vergütet behandeln kann, ist der Fokus auf Privatpatienten und/oder Selbstzahler eine verständliche Folge, um den Praxisbetrieb wirtschaftlich aufrechtzuerhalten.
BF: Es gibt bereits Proteste gegen die geplanten Regelungen. Beteiligen Sie sich daran? Wenn ja, in welcher Form?
DK: Ja, die Solidarität und kämpferische Verbundenheit bzgl. der Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung empfinde ich als kraftspendend und motivierend. Es gibt mittlerweile das Aktionsbündnis Psychotherapie e. V., was schon viel in kurzer Zeit auf die Beine gestellt hat.
Ich persönlich habe für Gesundheitspolitik zuständige Politikerinnen kontaktiert und über die Folgen der geplanten Kürzungen informiert und um Unterstützung gebeten. Das kann ich nur wirklich jedem anraten, sich mit Sorge an den zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu wenden. Zudem gab es bisher mehrere, teils bundesweite Protesttage und Demonstrationen, an denen ich wie viele andere Kollegen und Privatpersonen teilgenommen habe. Der nächste Protesttag findet am 13.06.2026 statt.
Noch bis zum 09.06.2026 läuft eine Bundestagspetition unter dem Titel „Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch angemessene Vergütung“. Diese sollte jeder mitzeichnen, um ein starkes Zeichen für psychische Gesundheit zu setzen! Der Bundestag berät sich am 12.06.2026 erstmals bzgl. des neuen Gesetzes. Noch ist es nicht zu spät, das Ruder herumzureißen.
BF: Was wünschen Sie sich für die Zukunft Ihrer Branche?
DK: Erfreulicherweise ist der Berufsstand inzwischen gesellschaftlich viel akzeptierter; es ist insgesamt weniger stigmatisiert, sich bei psychischen Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen.
Wünschenswert wäre, die Versorgungslage für komplex erkrankte Menschen strukturell und systemisch zu verbessern und die stockende Weiterbildung nachfolgender Kollegen endlich auf den Weg zu bringen.
BF: Und was müsste sich aus Ihrer Sicht im Gesundheitssystem insgesamt verändern?
DK: Die Beiträge sollten stabil gehalten werden, jedoch ohne so gravierende Leistungsreduktionen. Eine Möglichkeit sehe ich z. B. darin, alle gerecht an den Krankenversicherungskosten von Bürgergeldempfängern zu beteiligen, nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen. Ich sehe auch eine Möglichkeit in Prävention hinsichtlich Gesundheitsaufklärung, beispielsweise in Kitas, Schulen und Betrieben.
BF: Vielen Dank für das Interview. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kollegen weiterhin viel Erfolg in Ihrem Engagement gegen diesen Gesetzentwurf.
Über Doreen Kopper
Doreen Kopper ist Psychologische Psychotherapeutin mit Schwerpunkt auf tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Seit 2022 ist sie gemeinsam mit einer Kollegin in einer Praxis in Hamburg niedergelassen. Ambulant behandelt sie Menschen mit psychischen Störungen wie Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen sowie Traumafolgeerkrankungen.

