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Autokauf: Förderungen für Familien mit behindertem Kind

Der Kauf eines behindertengerechten Fahrzeugs kann für Familien mit einem behinderten Kind eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Doch es gibt einige Möglichkeiten, um Kosten zu reduzieren – sei es durch Rabatte beim Fahrzeugkauf oder finanzielle Unterstützung für Umbauten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Optionen und Voraussetzungen.

Rabatte beim Autokauf

Viele Automobilhersteller gewähren Menschen mit Behinderung attraktive Rabatte beim Erwerb eines Neuwagens. Diese Vorteile können auch für Fahrzeuge in Anspruch genommen werden, die für ein behindertes Kind angeschafft werden. So bieten beispielsweise Opel und Volkswagen einen Nachlass von bis zu 20 %. Renault und Nissan gewähren Rabatte von bis zu 27 %.

Voraussetzungen für den Rabatt

Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ist erforderlich. Das Fahrzeug muss auf die behinderte Person zugelassen werden – in diesem Fall das Kind. Einige Hersteller verlangen für die Preisnachlässe bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, wie „G“ oder „aG“.

Kostenübernahme für Fahrzeugumbauten

Behindertengerechte Umrüstungen von Fahrzeugen, wie beispielsweise der Einbau von Rampen oder speziellen Bedienelementen, können hohe Kosten verursachen. Je nach individueller Situation können verschiedene Stellen für die Förderung zuständig sein:

  • Deutsche Rentenversicherung (ab 15 Arbeitsjahren)
  • Arbeitsagenturen (weniger als 15 Arbeitsjahre)
  • Unfallversicherung
  • Sozialhilfeträger (für Nichtberufstätige, nach Prüfung der wirtschaftlichen Lage)
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
  • Kriegsopferfürsorge
  • Kraftfahrzeughilfe

Wenn Sie eine Kostenübernahme oder Hilfe für einen Fahrzeugumbau beantragen möchten, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Vorab ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Kostenträger führen.
  • Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie eine grobe Kostenschätzung ermitteln.
  • Medizinische und eignungsbezogene Gutachten als Nachweis beifügen.
  • Eine nachvollziehbare Begründung formulieren, warum der Umbau notwendig ist.
  • Den Antrag unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen einreichen.

Es ist sehr empfehlenswert, die Beratung eines spezialisierten Umrüstbetriebs in Anspruch zu nehmen und verschiedene Angebote einzuholen, um die Kosten optimal zu vergleichen. Da die Fördermöglichkeiten individuell variieren, ist eine ausführliche Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger durchaus sinnvoll.

Hilfreiche Stiftungen

Organisationen wie die AMF-Bruns Stiftung unterstützen Familien mit behinderten Kindern. Sie fördern Umbauten im Wert von mehreren Tausend Euro, wie zum Beispiel Kassettenlifte oder Auffahrrampen.

Die Andreas Gärtner-Stiftung unterstützt Familien mit behinderten Kindern bei der Bewältigung von Mobilitätsherausforderungen. Sie bezuschusst sowohl den Erwerb behindertengerechter Fahrzeuge als auch den entsprechenden Umbau des eigenen Pkw.

Die ADAC Stiftung bietet darüber hinaus Einzelfallhilfe für bedürftige Unfallopfer an, um ihnen die Rückgewinnung ihrer Mobilität zu erleichtern.

Dokumente und Anforderungen

Für die Beantragung von Rabatten und Förderungen sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

Schwerbehindertenausweis des Kindes (mit einem GdB von mindestens 50).
Zulassungsbescheinigung, da das Fahrzeug auf das behinderte Kind zugelassen sein muss.
Ärztliche Atteste oder Befundberichte, die die Behinderung und deren Schwere bestätigen.
Gegebenenfalls Nachweise über den Pflegegrad.

Einen Erfahrungsbericht zu dem Thema Autokauf und Umrüstung finden Sie in unserem Artikel „Hilfe – ich brauche ein neues Auto“.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt und auf Basis fundierter Recherchen erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen. Rechtliche oder individuelle Fragen sollten stets mit den zuständigen  Behörden oder Fachstellen geklärt werden.

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